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Die wichtigsten Infos zur BGV A3

Alle wichtigen Informationen zur BGV A3 Prüfung haben wir für Sie auf den folgenden Seiten zusammengestellt.

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ELEKTROmanage und GEPI

Für die Prüfung nach BGV A3 und die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln

Mit Hilfe von GEPI kann die vom Gesetzgeber geforderte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und dokumentiert werden. Diese Softwarelösung bietet Rechtssicherheit gegenüber anderen Software-produkten oder Papierlösungen.

Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Dies ist unter anderem in der Betriebssicherheits-verordnung (BetrSichV) §10 „Prüfung der Arbeitsmittel“ vom Gesetzgeber gefordert.

Um die Prüffristen rechtssicher zu ermitteln ist in der BetrSichV im § 3 eine Gefährdungsbeurteilung gefordert.

Auszug aus BetrSichV § 3, Abschnitt (3): „Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln …“.

Der Betreiber ist somit dafür verantwortlich, die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen aller Arbeitsmittel festzulegen. Dies gilt übrigens auch für gemietete, geleaste und auch private Arbeitsmittel von Mitarbeitern, die im Betrieb zum Einsatz kommen. Dabei müssen alle äußeren Gefahren, die auf das Arbeitsmittel einwirken, dessen Funktionssicherheit beeinträchtigen oder zu Unfällen, Störungen etc. führen können, ermittelt und beurteilt werden. Für diese Vorgehensweise kann es keine allgemein gültige „Musterlösung“ geben, die auf alle Arbeitsmittel gleichermaßen anzuwenden ist.

Es muss stets auf die jeweilige Situation spezifisch eingegangen werden, die für ein Arbeitsmittel von Unternehmen zu Unternehmen und auch innerhalb eines Unternehmens sehr unterschiedlich sein kann.


 

 
 
 
 

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