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Die wichtigsten Infos zur BGV A3
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Alle wichtigen Informationen zur
BGV A3 Prüfung haben wir für Sie auf den
folgenden Seiten zusammengestellt.
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Wir sind europaweit im Einsatz
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ELEKTROmanage und GEPI
Für die Prüfung nach
BGV A3 und die
Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln
Mit Hilfe von GEPI kann die vom Gesetzgeber
geforderte Gefährdungsbeurteilung durchgeführt
und dokumentiert werden. Diese Softwarelösung bietet
Rechtssicherheit gegenüber anderen
Software-produkten oder Papierlösungen.
Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Dies ist
unter anderem in der Betriebssicherheits-verordnung
(BetrSichV) §10 „Prüfung der Arbeitsmittel“ vom
Gesetzgeber gefordert.
Um die Prüffristen
rechtssicher zu ermitteln ist in der BetrSichV im § 3
eine Gefährdungsbeurteilung gefordert.
Auszug aus BetrSichV § 3, Abschnitt (3): „Für
Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen
erforderlicher Prüfungen zu ermitteln …“.
Der
Betreiber ist somit dafür verantwortlich, die
Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen aller
Arbeitsmittel festzulegen. Dies gilt übrigens auch für
gemietete, geleaste und auch private Arbeitsmittel von
Mitarbeitern, die im Betrieb zum Einsatz kommen. Dabei
müssen alle äußeren Gefahren, die auf das Arbeitsmittel
einwirken, dessen Funktionssicherheit beeinträchtigen
oder zu Unfällen, Störungen etc. führen können,
ermittelt und beurteilt werden. Für diese Vorgehensweise
kann es keine allgemein gültige „Musterlösung“ geben,
die auf alle Arbeitsmittel gleichermaßen anzuwenden ist.
Es muss stets auf die jeweilige Situation
spezifisch eingegangen werden, die für ein Arbeitsmittel
von Unternehmen zu Unternehmen und auch innerhalb eines
Unternehmens sehr unterschiedlich sein kann.
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